Warnung vor Verkauf auf Rentenbasis.

Sie sollten unbedingt vor dem Verkauf einen Experten hinzuziehen. Nach unserer Auffassung kennen viele die praktischen Rechtsprobleme nicht. Wir wollen Ihnen nur zwei Probleme schildern: 1. Es wird geworben, dass wenn die Rente nicht bezahlt wird, Sie jederzeit zurücktreten können. Es sagt Ihnen aber keiner, dass bei Rücktritt, Sie die gesamte Rente zurückzahlen müssen (§ 346 BGB). 2. Was glauben […..]
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Tatort: Wohnrecht

Die Beurkundungen von Immobilienkaufverträgen insbesondere von Rentenverkaufsverträgen leidet oft unter der Tatsache, dass Notare zu wenig zum Thema Wohnrecht aufklären. Den Käufer der Rentenimmobilien aber insbesondere den Verkäufern der Rentenimmobilien wird nicht klar gesagt, dass das Wohnrecht vor Ende des Lebens enden kann. Dieser Tatbestand ist den meisten Verkäufern völlig unbekannt. Sie lassen ihre Immobilienverkäufe beurkunden, sie lassen ein Wohnrecht […..]
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Betreuungsrecht Immobilien

Inventar-Regelung Wenn Sie eine Immobilie auf Rentenbasis verkaufen, wird der Eigentümer nach Ihrem Tod gleich Eigentümer. Im Todesfall ist die Frage zu klären, wie die Übergabe erfolgen soll. Was gibt es für Alternativen? Entweder wird irgendein Erbe die Übergabe übernehmen, was oftmals schwierig ist, wenn die Erben unbekannt sind. Rechtlich kann der Eigentümer sofort in die Immobilie gehen,weil das Besitzrecht […..]
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Wohnrecht – Inventar

Die Immobilienpraktiker und die Verkäufer und Käufer von Rentenimmobilien machen sich keine Gedanken, was passiert, wenn der ältere Mensch stirbt, keine Erben vorhanden sind und die Wohnung oder das Haus voll ist mit Inventar, Einrichtungen, Büchern, Unterlagen, Dokumenten usw. Oftmals ist es sehr schwierig, Erben zu finden. Wer aber derartige Immobilien erwirbt, erwirbt nach Tod des Wohnberechtigten das Recht, die […..]
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Rentenimmobilien – Instandhaltungspflicht

In manchen Werbeanzeigen der Rentenimmobilien-Anbieter kann man lesen, dass gerade das Wohnrecht besser ist, weil Sie beim Niesbrauch nach § 1030 ff. BGB die Lasten der Immobilie zu tragen haben. Dies ist richtig, soweit nicht andere Vereinbarungen im Vertrag getroffen worden sind. Allerdings muss man auch hier auf das Risiko hinweisen: Was geschieht, wenn der Käufer die Lasten nicht trägt? […..]
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Wohnrecht – Lebenslang

Viele Anbieter von Rentenimmobilien werben mit einem lebenslangen Wohnrecht nach § 1093 BGB. Die Vertragschließenden sollten aber wissen, dass Probleme im Alter entstehen können, wenn sie unter Betreuung stehen. Oftmals ist es den vom Gericht eingesetzten Betreuern, falls die entsprechenden älteren Menschen keine Vorsorgevollmacht haben, lästig, dass die Pflege im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung organisiert werden muss. […..]
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Haftungsausschuss

Sie können sich als Verkäufer einer Immobilie beraten lassen, in welcher Form ihre Haftung ausgeschlossen wird. In den meisten Kaufverträgen erfolgt die Veräußerung unter dem Ausschluss der Gewährleistung, wobei hier entscheidend ist, welche Art von Gewährleistung im Kaufvertrag erwähnt wird. Wird die Haftung für die Größe des Grundstücks genauso ausgeschlossen, wie die Haftung für die Güte und Beschaffenheit und Verwendbarkeit, […..]
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Soll man einen Berater hinzuziehen oder kann man die Rentenverträge auch selbst machen oder reicht der Notar aus?

Es gibt hier ein Missverständnis in Deutschland. Viele Rechtslaien glauben, dass die Notare in diesen Angelegenheiten rechtlich beraten können. Sind die Interessenlagen unterschiedlich, also beispielsweise unterschiedliche Interessen beim Käufer und Verkäufer –(auch in der eigenen Familie)- dann kann der Notar hier nicht weiterhelfen, da er eine rechtliche Beratung von beiden Parteien mit unterschiedlichen Interessen, nicht durchführen darf. Es empfiehlt sich […..]
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Wohnrechtmissbrauch

Ein unglaublicher Fall ist der Stiftung Immobilienrente bekannt geworden. Ein Käufer einer Rentenimmobilie ließ ein Wohnrecht für den Verkäufer eintragen. Allerdings war folgende Klausel im Vertrag enthalten: Das Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte – gleich aus welchem Grund – den Mittelpunkt seines Lebens, nicht nur vorrübergehend, nicht mehr in seiner Wohnung haben kann (z.B. Umzug in ein Pflegeheim). Hintergrund des […..]
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Gutachten für Ihren Fall

Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie vorab eine Klärung der Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall wünschen, die Einholung eines Rechtsgutachtens Gerade in Fällen des Verkaufs Ihrer Immobilie, egal ob auf Wohnrecht, Nießbrauch, Anzahlung oder Rentenzahlung, ist es wichtig, den Vertrag vorher prüfen zu lassen. Wir empfehlen daher ein Vorabgutachten anfertigen zu lassen oder sich von einem Gutachter die Punkte aufschreiben […..]
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Wohnrecht – Gefahren

In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, bei denen Eigentümer, die ihre Häuser verkauft haben, um ihr Wohnrecht streiten mussten. Sie zogen in Pflege- oder Altenheime und stellten nach einiger Zeit fest, dass das Wohnrecht, auf das sie nicht verzichtet hatten, widerrechtlich vom neuen Immobilienkäufer zur Weitervermietung an Freunde mitgebraucht wurde. Die Fälle, die bekannt geworden sind, waren so, dass […..]
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Bruchteilsnießbrauch

Unter Bruchteilsnießbrauch verstehen wir einen Nießbrauch, der beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus von dem Erwerber dem Verkäufer bezüglich einer Wohnung innerhalb des Hauses gewährt wird. Daneben gibt es auch den Quotennießbrauch, bei dem der Verkäufer anteilig noch an den Beträgen der Immobilie beteiligt ist.

Sittenwidrige Rentenimmobiliengeschäfte

Sittenwidrige Rentenimmobiliengeschäfte werden vermutet, insbesondere die verwerfliche Gesinnung des Käufers, wenn ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Rente und Grundstückswert) besteht. Diese offensichtliche Sittenwidrigkeit kann nach einem Urteil des BGH vom 19.07.2002 (V ZR 240/01) erschüttert werden, wenn sich die Vertragsparteien in sachgerechter, eine Übervorteilung regelmäßig ausschließender Weise, um die Ermittlung eines den Umständen nach angemessenen Leistungsverhältnisses bemüht […..]
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Was muss man bei Rentenverkaufverträgen beachten?

In letzter Zeit wird immer mehr dafür geworben, dass man seine Immobilie zu einer Leibrente mit Wohnrecht verkaufen sollte. Ein ganz wichtiger Punkt in diesen Verträgen ist allerdings die Frage, was geschieht, wenn der Verkäufer unter Betreuung gestellt wird. Meist versucht natürlich der Käufer der Immobilie dann das Wohnrecht außer Kraft zu setzen. Auch hierzu muss etwas im Kaufvertrag aufgenommen […..]
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Rechtsschutzversicherungen

Es wird dringend eine Rechtsschutzversicherung, die das allgemeine Vertragsrisiko absichert, empfohlen. Es empfiehlt sich noch mehr, die Verhandlung erst dann zu beginnen, wenn die Wartezeit bei der Versicherung abgelaufen ist. Gerade wenn ein derartiger Rentenvertrag aus irgendwelchen Gründen nicht funktionsfähig ist, können enorme Prozesskosten entstehen, die das restliche Vermögen des älteren Menschen fast ganz vernichten. Aus diesem Grund ist die […..]
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Immobilienverrentung und Betreuungsrecht

In Deutschland gibt es für keine Person über dem 18. Lebensjahr einen gesetzlichen Vertreter. Egal ob Ehepartner, Kinder, Bruder, Schwester oder Lebensgefährte. Niemand kann Sie im Notfall, falls durch Krankheit, Unfall oder aus Altersgründen eine Handlungsfähigkeit nicht mehr vorliegt, kraft Gesetzes vertreten. Diese Handlungsunfähigkeit kann jedoch jederzeit eintreten, sowohl auf Seiten des Käufers als auch auf Seiten des Verkäufers. Das […..]
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Seniorenimmobilien – Sonderpreise

Oftmals werden die Seniorenimmobilien im Bereich der Anmietung aufgrund von sehr hohen Mietpreisen vermietet. Wir haben in den Kaufverträgen festgestellt, dass dort Leistungen angeboten werden wie Begleitung zum Kirchgang, Begleitung zum Einkaufen. Bei solchen Leistungen handelt es sich um Unterhaltungsservice. Dies mag zwar für einen älteren Menschen sehr gut sein, wenn die Leistung hier stimmt. Sie müssen aber unbedingt prüfen, […..]
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Käufer – Vorteil Mehrerer

Oftmals ist es als Verkäufer interessant, mehrere Käufer als potentielle Vertragspartner benannt zu bekommen. Treten beispielsweise ein Ehemann und eine Ehefrau gemeinsam als Käufer auf und möchten das Haus für Ihre volljährigen Kinder erwerben, dann sollte man darüber nachdenken, ob nicht die Eheleute beide und sogar gegebenenfalls das Kind/die Kinder mit Vertragspartner werden. Je mehr Vertragspartner Sie haben, desto sicherer […..]
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Eignung der Immobilie

Letztendlich können alle Immobilien, die werthaltig sind, verrentet werden. Je besser allerdings die Lage oder der Zustand der Immobilie, desto höher selbstverständlich auch die Rente.

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