Ein unglaublicher Fall ist der Stiftung Immobilienrente bekannt geworden. Ein Käufer einer
Rentenimmobilie ließ ein Wohnrecht für den Verkäufer eintragen. Allerdings war folgende
Klausel im Vertrag enthalten:
Das Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte – gleich aus welchem Grund – den
Mittelpunkt seines Lebens, nicht nur vorrübergehend, nicht mehr in seiner Wohnung haben
kann (z.B. Umzug in ein Pflegeheim).
Hintergrund des Vertrags war allerdings nicht der Umzug in ein Pflegeheim, anscheinend hat
der Erwerber auch den Notar hier getäuscht. Hintergrund war, dass die Tochter des
Verkäufers sich mit dem Käufer in Verbindung setzte und ihn bat, doch die Klausel
aufzunehmen, falls der Vater zu seiner Freundin zieht, dass dann der vereinbarte Geldbetrag,
der nach Ableben des Vaters an die Tochter bezahlt werden musste, sofort fällig wird. Man
sieht an diesen gefährlichen Klauseln, wie leicht es ist, die Verträge nicht von Anwälten
machen zu lassen, die wirklich auf dem Gebiet erfahren sind und vor Gericht derartige
Prozesse auch geführt haben, die zur Rückabwicklung solcher Verträge führen.