In letzter Zeit wird immer mehr dafür geworben, dass man seine Immobilie zu einer Leibrente mit
Wohnrecht verkaufen sollte. Ein ganz wichtiger Punkt in diesen Verträgen ist allerdings die Frage,
was geschieht, wenn der Verkäufer unter Betreuung gestellt wird.
Meist versucht natürlich der Käufer der Immobilie dann das Wohnrecht außer Kraft zu setzen. Auch
hierzu muss etwas im Kaufvertrag aufgenommen werden.
Gleiches gilt bezüglich des Nießbrauchs. Das Problem ist, dass der Verkäufer wissen muss, dass es
passieren kann, dass der Käufer einer derartigen Immobilie sich mit dem Betreuer zusammensetzt,
um möglichst schnell den Verkauf der Immobilie zu organisieren. Voraussetzung ist dann meist, dass
der Betroffene, der den Nießbrauch oder das Wohnrecht hat, in irgendein Heim abgeschoben wird.
Es muss auf jeden Fall in Immobilienkaufverträgen eine Regelung getroffen werden, die den
Verkäufer vor derartigen Handhabungen schützt. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden
Sie sich an die Stiftung Immobilienrente.de, die hierzu Experten benennen können.
Prof.Dr.Volker Thieler