Die Beurkundungen von Immobilienkaufverträgen insbesondere von
Rentenverkaufsverträgen leidet oft unter der Tatsache, dass Notare zu wenig zum Thema
Wohnrecht aufklären. Den Käufer der Rentenimmobilien aber insbesondere den Verkäufern
der Rentenimmobilien wird nicht klar gesagt, dass das Wohnrecht vor Ende des Lebens enden
kann. Dieser Tatbestand ist den meisten Verkäufern völlig unbekannt. Sie lassen ihre
Immobilienverkäufe beurkunden, sie lassen ein Wohnrecht zu ihren Gunsten eintragen. Sie
wissen aber nicht, dass das Wohnrecht erlöschen kann. Dies ist ein Skandal, weil die
entsprechende Rechtsprechung hierzu nur den Personen bekannt ist, die sich wirklich mit der
Materie befassen. Aus diesem Grund raten wir immer wieder, dass Sie sich einen Experten für
den Abschluss des Vertrages suchen sollen.
Der Fehler liegt in folgendem Tatbestand:
Das Wohnrecht existiert nur solange Sie in der Wohnung leben. Hierüber werden Sie
meistens nicht aufgeklärt. Kommen Sie aufgrund von Altersschwäche oder Krankheit in ein
Heim oder Dauerpflege, dann kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das
Wohnrecht erlöschen. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, dass es sich bei dem
Wohnrecht um einen Vermögensvorteil handelt. Ein Vermögensvorteil ist nicht mehr
gegeben, wenn er nicht mehr benützt werden kann.
Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler