Soll man einen Berater hinzuziehen oder kann man die Rentenverträge auch selbst machen oder reicht der Notar aus?

Es gibt hier ein Missverständnis in Deutschland. Viele Rechtslaien glauben, dass die Notare in
diesen Angelegenheiten rechtlich beraten können. Sind die Interessenlagen unterschiedlich,
also beispielsweise unterschiedliche Interessen beim Käufer und Verkäufer –(auch in der
eigenen Familie)- dann kann der Notar hier nicht weiterhelfen, da er eine rechtliche Beratung
von beiden Parteien mit unterschiedlichen Interessen, nicht durchführen darf.
Es empfiehlt sich auf diesem Bereich auf jeden Fall einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen,
der sich auf diesem Rechtsgebiet auskennt und auch entsprechende Fälle bei Gericht vertreten hat. Notare dürfen bei Gericht nicht auftreten und haben auf dem Gebiet auch kaum
Praxiserfahrung.
Es empfiehlt sich deswegen auch nicht auf vollmundige Werbung der Makler hereinzufallen,
dass man keine Berater benötigt und dass man ja sogar den Notar, den Gutachter usw. gestellt bekommt. Es empfiehlt sich dringend einen Berater zu nehmen, den man auch bezahlt und der für etwaige Beratungsfehler haftet. Im Endergebnis dürften dies nur Rechtsanwälte sein.
Sollten Sie einen Anwalt einschalten wollen, erkundigen Sie sich nach der Höhe der
Haftpflichtversicherung – nicht, dass der Rechtsanwalt niedriger versichert ist, als der Wert
Ihres Hauses, das Sie eventuell durch eine Falschberatung verlieren.

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