Haftungsausschuss

Sie können sich als Verkäufer einer Immobilie beraten lassen, in welcher Form ihre Haftung
ausgeschlossen wird. In den meisten Kaufverträgen erfolgt die Veräußerung unter dem
Ausschluss der Gewährleistung, wobei hier entscheidend ist, welche Art von Gewährleistung
im Kaufvertrag erwähnt wird. Wird die Haftung für die Größe des Grundstücks genauso
ausgeschlossen, wie die Haftung für die Güte und Beschaffenheit und Verwendbarkeit, kann
diese Haftung vor vielen Ansprüchen schützen. Im Einzelfall sollten Sie diese Klausel mit
einem Experten besprechen. Auch die Notare denken oftmals nicht an alle
Haftungsausschlussmöglichkeiten, die noch mit aufgenommen werden könnten. Deswegen
sollte ein Immobilienexperte, der derartige Fälle ständig bearbeitet, mit Ihnen hierüber
sprechen. Haftungsausschüsse sind in Deutschen Kaufverträgen üblich. Gerade, wenn in der
Haftungsausschussklausel der Hinweis kommt -und dieser sollte immer erfolgen-, dass der
Käufer die Immobilie eingehend besichtigt und geprüft hat, dann bestehen relativ wenige
Möglichkeiten wegen offensichtlichen Mängeln den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Entscheidend für derartige Rechtstreitigkeiten ist immer wieder die Frage, ob der Verkäufer
einen Mangel arglistig verschwiegen hatte, der ihm bekannt war. In den meisten Fällen, die
dem Unterzeichner bekannt sind, ging es immer wieder um Feuchtigkeit und Isolierung in
dem verkauften Anwesen.

Prof. Dr. Volker Thieler

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