Bruchteilsnießbrauch

Unter Bruchteilsnießbrauch verstehen wir einen Nießbrauch, der beispielsweise in einem
Mehrfamilienhaus von dem Erwerber dem Verkäufer bezüglich einer Wohnung innerhalb des
Hauses gewährt wird. Daneben gibt es auch den Quotennießbrauch, bei dem der Verkäufer
anteilig noch an den Beträgen der Immobilie beteiligt ist.

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