Betreuungsrecht Immobilien

Inventar-Regelung

Wenn Sie eine Immobilie auf Rentenbasis verkaufen, wird der Eigentümer nach Ihrem Tod gleich Eigentümer. Im Todesfall ist die Frage zu klären, wie die Übergabe erfolgen soll.

Was gibt es für Alternativen?

Entweder wird irgendein Erbe die Übergabe übernehmen, was oftmals schwierig ist, wenn die Erben unbekannt sind. Rechtlich kann der Eigentümer sofort in die Immobilie gehen,weil das Besitzrecht – egal ob Wohnrecht oder Nießbrauch – durch den Tod weggefallen ist. Zu berücksichtigen ist auch, falls Eigentum Dritter Personen in der Wohnung ist (beispielsweise der Kinder) die die Gegenstände zurückgelassen haben. Sollte eine Regelung getroffen werden muss genau beschrieben werden, wie die Regelung aussieht. Dies kann nur ein Experte mit Ihnen durchführen, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Die Stiftung benennt Ihnen hierzu gerne die Experten.

Rechtsanwalt

Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler

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