Die Beurkundungen von Immobilienkaufverträgen insbesondere von Rentenverkaufsverträgen leidet oft unter der Tatsache, dass Notare zu wenig zum Thema Wohnrecht aufklären. Den Käufer der Rentenimmobilien aber insbesondere den Verkäufern der Rentenimmobilien wird nicht klar gesagt, dass das Wohnrecht vor Ende des Lebens enden kann. Dieser Tatbestand ist den meisten Verkäufern völlig unbekannt. Sie lassen ihre Immobilienverkäufe beurkunden, sie lassen ein Wohnrecht […..]
Weiterlesen >